top
Ulraub für Individualisiten

Allgemeine Reisebedingungen

Stand Nov.2009

1. Reise- und Teilnahmebedingungen
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und Touristikservice Schenk e. K. – nachfolgend TS genannt - regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651 a-l des BGB und nach den folgenden Reise- und Teilnahmebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an. Abweichungen bei der jeweiligen Ferienobjektausschreibung und die dort enthaltenen Sonderhinweise haben Vorrang.

2. Abschluß des Reisevertrages
Mit Ihrer Buchung bieten Sie TS auf der Grundlage deren Internetauftritt sowie den daraus ersichtlichen Reisebedingungen den Abschluss eines Reisevertrags für ein Feriendomizil (Ferienhaus, Ferienwohnung, Hotel usw.) verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Internet erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch TS zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, werden Sie innerhalb einer Frist von 7 Tagen durch Übersendung der Reisebestätigung/ Rechnung/-Sicherungsschein o.ä. informiert. Die elektronische Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist TS an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie TS innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch die Übersendung der Anzahlung erfolgen kann. Die von TS für die Verwaltung benötigten Personaldaten werden mittels EDV erfasst und nur von TS verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz gegen Missbrauch geschützt.

3. Zahlung/Reiseunterlagen
Mit Vertragsschluss und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.d. § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Reisepreises an TS sofort zahlungsfällig; die ebenfalls in der Buchungsbestätigung bezifferte Restzahlung hat dann wie in dieser beschrieben zu erfolgen, damit die erforderlichen Reiseunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können. Bei einer Buchung unter 1 Monat vor Reisebeginn ist jedoch der gesamte Reisepreis nach Zugang der Reiseunterlagen einschl. des Sicherungsscheines sofort an TS zu zahlen. Die Zahlungen können ausschließlich per Überweisung erfolgen – eine Zahlung per Kreditkarte ist derzeit nicht möglich!
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der vollständige Reisepreis auch nach nochmaliger Abmahnung nicht bis zu dem im Abmahnschreiben gesetzten Zahlungsziel vollständig bezahlt sein sollte, berechtigt dies TS zur Stornierung des Reisevertrags und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren laut diesen Reisebedingungen.

4. Leistungen

Für die gebuchten Feriendomizile ist keine Betreuung durch eine Reiseleitung seitens TS vorgesehen. Die An- u. Rückreise erfolgt in eigener Regie und Verantwortung. Eine Anfahrtsbeschreibung zu dem gebuchten Feriendomizil erhalten Sie mit Zusendung der Reiseunterlagen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der TS, welche in dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Beschreibung im Internet enthalten ist, sowie aus den hieraus Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtswirksam. (Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für TS bindend. TS behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die Sie vor Buchung informiert werden). Die Feriendomizile dürfen nur mit der in der Preistabelle angegebenen maximalen Personenanzahl belegt werden, sofern nicht ausdrücklich die Möglichkeit einer Mehrbelegung ausgeschrieben ist. Ebenso dürfen die Feriendomizile nur von der in der Reisebestätigung aufgeführten maximalen Personenanzahl belegt werden, wobei auch Kinder, unabhängig vom Alter, als volle Personen zählen. Bei der Buchung nicht angegebene Personen können bei Ankunft zurückgewiesen werden.

5. Änderung der Leistungen

Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluß eingetreten ist und den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht vertragsmäßig durchgeführt werden, so ist der Veranstalter berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. TS ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Falls nötig wird TS dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei TS. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt im eigenen Interesse schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so steht TS unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis eine angemessene Entschädigung nach § 651i BGB zu. Deren Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten Preis unter Abzug des Wertes der von TS ersparten Aufwendungen sowie dessen, was TS durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben konnte. TS kann diesen Anspruch auch pauschalieren nach § 651i Abs. 3 BGB. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren für die Tätigkeit und Auslagen des Veranstalters und der Reisebüros sowie als Ersatz für nicht belegte Plätze für Ferienwohnungen und Ferienhäuser betragen:
- bis 46 Tage vor Reisebeginn:               20%des Reisepreises 
- ab 45.bis 36. Tag vor Reisebeginn:       50%des Reisepreises
- ab 35. bis 15. Tag vor Reisebeginn:      80%des Reisepreises
- ab 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn:        90%des Reisepreises
- Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der volle Reisepreis berechnet.
Folgende abweichende Rücktrittsgebühren gelten für alle Hotelangebote.
- bis 31 Tage vor Reisebeginn:                          20%des Reisepreises
- ab dem 30. bis 21. Tag vor Reisebeginn:          25%des Reisepreises
- ab dem 22. bis 15. Tag vor Reisebeginn:          35%des Reisepreises
- ab dem 14. bis 9. Tag vor Reisebeginn:            50%des Reisepreises
- ab dem 8. bis 4. Tag vor Reisebeginn:              70%des Reisepreises
- ab dem 3. Tag oder bei Nichtantritt der Reise:   90%des Reisepreises.
Gelingt es dem Veranstalter, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, so werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 15% des Reisepreises berechnet. Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren, wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem Reiseveranstalter rechtzeitig vor Reisebeginn eine verbindliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Voraussetzung ist ferner, dass der Ersatzmieter den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Reiseveranstalter tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Die dem Veranstalter durch eine Umbuchung entstehenden Mehrkosten werden mit 30.-€ je Änderung an den Kunden weiterbelastet. Für sowohl für Ferienhäuser und Ferienwohnungen, wie auch für alle Hotelangebote geregelten pauschalierten Rücktrittsgebühren gilt, dass dagegen den Kunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten vorbehalten bleibt.
Werden vom Reiseteilnehmer Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Mietobjekts, des Reiseprogramms usw. gewünscht, so beträgt die Gebühr für die Umbuchung bis 45 Tage vor Reisebeginn 30.-€, sofern die gewünschte Umbuchung möglich ist. Umbuchungswünsche innerhalb von 44 Tagen vor Reisebeginn können, sofern Ihre Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend den unter Rücktritt genannten Fristen und Gebühren anhand gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

7. Rücktritt/Kündigung durch TS
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen:
a)         ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende trotz Abmahnung den Vertrag nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält, insbesondere auch nicht den vereinbarten Anzahlungsbetrag oder den vollständigen Reisepreis nach nochmaliger Abmahnung bis zum Abmahnungsschreiben gesetzten Zahlungsziel vollständig bezahlt.
b)         ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigt der Veranstalter den Reisevertrag nach a), dann verfällt der Reisepreis. Tritt der Veranstalter gemäß b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt der Veranstalter den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhält man vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von TS entspricht.

8. Gewährleistung/Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: a) die gewissenhafte Reisevorbereitung, b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, sofern nicht vor Buchungsabschluß eine Änderung mitgeteilt wurde, d) die ordnungsgemäße Erbringung der reisevertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen. Ebenso eine  Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Swimmingpool, etc.
Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. TS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von TS sind. Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisendem und Reise. Ein Schadensersatzanspruch gegen Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Dem Reisenden wird ganz allgemein in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

9. Versicherungen
Außer der gesetzlichen Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung  –  ein entsprechender Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung übergeben - sind in den von TS zu erbringenden Leistungen keine Versicherungen enthalten. Bei Buchung weisen wir den Kunden zu dessen eigener Sicherheit stets auf den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung hin. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung ersetzt in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn der Kunde aus triftigem Grund von der Reise zurückgetreten ist. Der Abschluss sollte bei der Reisebuchung erfolgen. Es gibt auch die Möglichkeit einer Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt. Ebenso empfiehlt TS bei Reisen ins Ausland den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, da selbst bei Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, eine Behandlung auf Auslandskrankenschein Schwierigkeiten bereiten kann oder dieser nicht alle vor Ort anfallenden Kosten abdeckt. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. TS ist mit der Schadensregulierung nicht befasst.

10. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa,- Devisen,- Zoll- und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Das gilt auch für das Mitführen aller anderen für die Reise notwendigen Unterlagen (auch für z.B. mitgeführte Haustiere). Alle Kosten und Nachweise aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise gehen zu Lasten des Reisenden. Alle Angaben aus diesem Programm entsprechen dem Stand bei Programmerstellung (Nov. 2009). Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

11. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Kunde dazu verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht oder stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so kann dieser Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich diesbezüglich sofort an den in Ihren Reiseunterlagen genannten Betreuer Ihrer Ferienwohnung, an die Hotelrezeption bzw. an unser Büro in München, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu bestätigen und zu beseitigen. Die Leistungsträger (Besitzer, Eigentümer, Schlüsselhalter vor Ort, Agentur usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung, noch sind sie Vertreter von TS, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen. Mängelanzeigen bzw. Abhilfeverlangen sind in Ausnahmefällen entbehrlich, z.B., wenn diese unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können Sie innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber TS geltend machen, wobei wir dringend die Schriftform empfehlen. Voraussetzung ist, dass die Reiseleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, daß Sie den Mangel unverzüglich anzeigten und daß eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass der Kunde bei TS mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Einer Fristbestimmung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von TS als Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Ansprüche des Kunden gegenüber TS, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Mietzeit. Schweben zwischen TS und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder TS die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von zwei Jahren tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ausgenommen vom Abtretungsverbot ist das Stellen eines Ersatzmieters entsprechend Ziffer 6.

13. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen TS und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen von TS gegen den Kunden im Ausland für die Haftung der TS dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen TS ist München als Firmensitz. Für Klagen von TS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist wird als Gerichtsstand der Sitz von TS vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und TS anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für diesen günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

15. Veranstalter ist:
Touristikservice Schenk e.K., Inhaberin Yvonne Schenk, HRA 88657 Amtsgericht München, Stahlgruberring 36, 81829 München. Tel.: 089/ 29 16 05 05 Fax: 089 / 29 16 04 98. E-Mail: info@toscanaalacarte.de

 

Allgemeine Informationen und Hinweise

Anreise, Aufenthaltsdauer und Check-In
Unser Programm gilt für Selbstfahrer. In unseren Reiseunterlagen informieren wir unsere Gäste über die Anreisewege mit dem PKW. Die Ferienwohnungen werden immer nur wochenweise von Samstag bis Samstag vermietet. Der Bezug der Wohnungen kann in der Regel zwischen 16 und 18 Uhr erfolgen, am Abreisetag müssen die Wohnungen spätestens um 10 Uhr verlassen werden, um dem Vermieter Zeit für die Überprüfung der Einrichtung und der Funktionen, sowie für die Reinigung zu lassen. Die Wohnungen werden von den Gästen gereinigt übernommen und müssen beim Verlassen in besenreinem Zustand, vor allem mit gereinigter Küche sein. Die letzte, gründliche Endreinigung ist im Preis inklusive, außer es ist im Preisteil etwas anderes vermerkt.
Die Hotels können mit beliebiger Anreise gebucht werden, außer es ist eine Einschränkung im Preisteil vermerkt. Der Aufenthalt in den Hotels sollte mindestens drei Nächte betragen, auf Anfrage und für einen Zuschlag von 15.-€ bis 30.-€ pro Buchung ist auch eine kürzere Aufenthaltsdauer möglich. Dies gilt nicht für unsere Feinschmeckertouren, welche speziell auf kurze Aufenthalte und Abwechslung angelegt sind, und daher die Mehrkosten für den Kurzaufenthalt bereits beinhaltet.

Unterkünfte und Belegung:
Unser Programm „Toscana à la Carte“ bietet Unterkünfte für möglichst viele verschiedene Kundenwünsche sowie in verschiedenen Preiskategorien. Bitte lesen Sie unsere Beschreibungen genau und lassen Sie sich noch zusätzlich beraten, damit Sie Ihren Wünschen gemäß buchen. Die Belegung der Ferienwohnungen ist in der Beschreibung jeweils mit der Personenzahl angegeben, die der Vermieter maximal gestattet. In vielen Fällen ist dabei auch das Schlafen im Wohnzimmer vorgesehen. In Wohnungen, die dies nicht laut Beschreibung vorsehen, ist es vom Vermieter aus nicht gestattet. Einerseits, um die Wohnungsausstattung nicht zu sehr zu beanspruchen und andererseits, um Ihren Urlaubskomfort nicht zu beeinträchtigen. Eine Belegung über die angegebene Zahl hinaus ist nur gegen vorherige schriftliche Bestätigung durch unser Büro und durch Vermerk auf dem Voucher möglich. Alle Personen, die eine Wohnung belegen, sind dem Vermieter namentlich anzugeben, um eine Registrierung bei den lokalen Behörden zu ermöglichen. Sollte es seitens des Kunden zu einer Nicht-Einhaltung einer dieser Regelungen kommen, hat der Vermieter das Recht, die überzähligen oder nicht gemeldeten Personen des Hauses zu verweisen.

Bettwäsche, Nebenkosten und Kaution:
Nebenkosten, die pauschalierbar sind, sind meist in den Preisen enthalten. Dies gilt in der Regel für Strom, Gas, Wasser und Endreinigung (außer es ist im Preisteil extra vermerkt!). Die Heizungskosten in den Ferienwohnungen und Ferienhäusern sind grundsätzlich nicht inbegriffen (Heizen ist in Italien sehr teuer!), außer dies ist extra im Preisteil vermerkt. Die Bettwäsche und Handtücher sind in den meisten Fällen inklusive, außer es ist etwas anderes im Preisteil vermerkt. In den meisten Objekten sind die Betten bereits vom Vermieter für die Kunden gerichtet, dies ist jedoch nicht zwingend der Fall. Wir empfehlen auch, die Handtücher selbst mitzubringen. Alle Ausnahmen sind im Preisteil vermerkt. Bei der Übernahme der Wohnungen und Häuser durch den Gast wird eine Kaution in Höhe von 100.- bis 500.-€ erhoben, die nach Überprüfung der Wohnung vor Abreise wieder ausgezahlt wird, sofern das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand ist. Die Kaution ist in bar zu hinterlegen. In den Ferienwohnungen und Ferienhäusern erfolgt der Bettwäsche- und Handtuchwechsel in der Regel wöchentlich. Aus Rücksichtnahme auf unsere Umwelt wurde in vielen Hotels der Wechsel der Handtücher reduziert, so dass der Kunde entscheidet wann die Handtücher gewechselt werden sollen. In kleinen Unterkünften mit Zimmervermietung (b&b / Agriturismo) erfolgt der Wechsel meist zwei Mal pro Woche. Weitere Wäschewechsel sind meist gegen Gebühr und auf Anfrage erhältlich.

Haustiere:
Sind nur gestattet, wenn eine Mitnahme laut Objetbeschreibung erlaubt ist (siehe Sonderzeichen) und wenn dies bei der Buchung mitgeteilt und infolgedessen im Voucher vermerkt ist. Falls die im Voucher vermerkte genaue Bezeichnung des Haustieres nicht mit der Realität übereinstimmt, hat der Vermieter das Recht, das Tier abzulehnen. Die Erlaubnis bezieht sich jeweils auf kleine Tiere/Hunde, welche oftmals nicht in den öffentlichen Räumen bzw. Restaurants sowie am Swimmingpool der Objekte zugelassen sind.

Preisberechnung:
Die Saisonzeiten sind in der Preistabelle für jedes Objekt genau vermerkt und wurden von uns gemäß den Bedingungen der einzelnen Vermieter und Hotels übernommen. Die Preise errechnen sich je nach Aufenthaltszeit – nicht nach Anreisedatum (wie bei Flugpauschalreisen), Ausnahme sind unsere Feinschmeckertouren – hier gilt das Anreisedatum! Eventuelle Sonderangebote entnehmen Sie bitte der aktuellen Leistungsbeschreibung und diese werden Ihnen dann mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

Kinderermäßigung und Kinderbetten:
In den Ferienwohnungen zählt jedes Kind als Person und somit gibt es hier keine Ermäßigung. Kinderbetten, also Gitterbetten werden von den meisten Vermietern auf Wunsch gegen relativ hohe Gebühr zur Verfügung gestellt; daher empfehlen wir die Mitnahme des eigenen Babybettes. In den Hotels sind Kleinkinder unter 2 Jahren in einem Babybett unterzubringen. Die Kosten sind jeweils auf Anfrage zu erfahren; jeweilige gewünschte Serviceleistungen für das Baby werden im Hotel direkt bezahlt. Für Kinder von 2 bis 12 Jahren gibt es in vielen Hotels eine Ermäßigung, die bei uns erfragt werden kann. Diese gilt immer nur für ein Zustellbett im Zimmer zusammen mit zwei voll zahlenden Personen.

Abkürzungen:
ÜF = Übernachtung mit Frühstück
HP = Halbpension
VP = Vollpension

Bei Ferienwohnungen:
Buchstabe       
A = Studio
B = 2-Zimmer Wohnung
C = 3-Zimmer Wohnung
D = 4-Zimmer Wohnung
Die entsprechende Zahl dahinter gibt die maximal zulässige Personenbelegung des Appartements an.

Agriturismo – Fattoria – Podere – Tenuta
In Objekten mit dieser Bezeichnung machen Sie Urlaub auf einem landwirtschaftlichen Anwesen. Dies ist eine besonders schöne und echte Form eines Toscana-Urlaubs für Individualisten, jedoch nicht für jedermann geeignet und nicht mit Urlaub in einer normalen touristischen Anlage zu verwechseln. Die Gäste werden hier jeweils von der Besitzerfamilie empfangen und auf Wunsch auch betreut, so dass sehr oft schöne Freundschaften entstehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch im Agriturismo Hausordnungen eingehalten werden müssen, die dem Wohl aller Gäste dienen. Meist wird jedoch nicht deutsch gesprochen – aber geklappt hat die Kommunikation noch immer.
Die Einrichtung der Gästewohnungen ist jeweils vom Besitzer selbst sorgfältig ausgewählt. Dabei handelt es sich manchmal um stilechte alte toscanische Bauernmöbel oder auch um deren Nachbauten nach Maß. In den üblichen Wohn-/Esszimmern mit Kochecke, oft auch mit Kamin, gibt es einen Tisch mit Stühlen für die ganze Familie – selten jedoch Sitzgarnituren mit Couchtischen. Die Küchen sind für die maximale Personenanzahl ausgestattet und anstelle eines Kaffeefilters gibt es eine Kanne für italienischen Espresso. Meist gibt es wegen Energieproblemen nur Herde ohne funktionierendes Bratrohr. Da man sich auf dem Land befindet, gehören oftmals landwirtschaftliche Arbeiten sowie deren Geräusche zum täglichen Leben. Auch Ameisen, Insekten, Mücken, etc…. sind hier zu Hause. Sollten Sie allergisch auf Mückenstiche reagieren empfehlen wir auf jeden Fall die Mitnahme entsprechender Produkte – die Besitzer helfen Ihnen auch gerne bei der Besorgung, bzw. bei der Abhilfe durch eventuelle Insektenmittel, etc. Ein besonders erfreuliches Attribut der Unterkünfte sind die Swimmingpools. Die Benutzung dieser richtet sich grundsätzlich nach der jeweils vorherrschenden Wetterlage und kann daher nicht garantiert werden. In der Regel ist die Nutzung der Swimmingpools in den Monaten von Mai bis September möglich. Es gibt natürlich auch Liegestühle, Sonnenliegen und Sonnenschirme – allerdings sind hier nicht Möbel der Luxusklasse zu erwarten, Auflagen für die Liegestühle gibt es selten. Des Weiteren bürgen wir nicht für die Qualität der vor Ort kostenlos zu benützenden Sportgeräte und – Anlagen!

Auch die Lage der Fattorias ist stets wunderschön und abseits der Touristenströme – in vielen Fällen nur über Schotterstraßen und Wald- bzw. Feldwege zu erreichen. Diese können oftmals auch auf Grund der Beschaffenheit und einer bestimmten Wettersituation zeitweise schlechter sein. Falls Sie Bedenken haben, auf abseits gelegenen, nicht asphaltierten und oft steilen, unwegsamen Straßen mit Ihrem Auto zu fahren, informieren Sie sich bitte schon vor der Buchung bei uns bzgl. der genauen Straßenbeschaffenheit um eventuelle Schwierigkeiten vor Ort zu vermeiden!! Die genaue Anreisebeschreibung erhalten die Gäste nach der Bezahlung mit den Reiseunterlagen.

AGB downloaden

kontakt
genuss

Toscana à la carte
Touristikservice Schenk e.Kfr.
Stahlgruberring 36
D-81829 München

Yvonne Schenk
Tel.: +49(0)89/29160505
Fax: +49(0)89/29160498
info@toscanaalacarte.de